Von 2004 bis 2023 kehrten 1625 schutzbedürftige Migrantinnen und Migranten aus der Schweiz in ihre Heimatländer zurück, um sich dank unserer Unterstützung ein neues Leben aufzubauen. Im Rahmen einiger Projekte wurden darüber hinaus neue Arbeitsplätze geschaffen. Unser Verein hat sich zum Ziel gesetzt, pro Jahr zwischen 50 und 80 Projekte zu unterstützen, die rund 150 Menschen die Rückkehr in ihre Heimat mit einer ermutigenden beruflichen Zukunft ermöglichen.

Wo immer möglich begleiten wir alle Menschen, die wir unterstützen, nach ihrer Rückkehr in ihre Heimat ein Jahr lang und veröffentlichen sowohl Erfolge als auch Misserfolge in unserem Jahresbericht. So können wir festhalten, dass zwischen 55% und 60% der Projekte ein Jahr nach ihrem Start immer noch aktiv sind. In dieser Zahl nicht enthalten sind diejenigen Begünstigten, die dank neu erworbener Fähigkeiten endlich eine bezahlte Arbeit gefunden haben, und diejenigen, von denen wir nichts mehr gehört haben, die mit ihrem Projekt aber möglicherweise an einem anderen Ort als ursprünglich geplant noch aktiv sind. Wir können auch feststellen, dass es äusserst selten vorkommt, dass unterstützte Personen nur äusserst selten in die Schweiz zurückkehren.

VOM LEBENSMITTELHÄNDLER ZUM SCHIFFSKONSIGNATAR IN CONAKRY, GUINEA

Amadou kommt mit 21 Jahren in die Schweiz, aber vier Jahre und einen kurzen Gefängnisaufenthalt später wird er abgeschoben. Jung, energiegeladen und entschlossen, sein Leben wieder in den Griff zu bekommen, wendet er sich mit der Idee, in Conakry, der Hauptstadt Guineas, einen kleinen Lebensmittelladen zu eröffnen, an das Programm „Reintegration im Herkunftsland“. Er erhält eine finanzielle Unterstützung von 2’820 CHF und investiert 1’880 CHF, die er in der Haft verdient hat, aus eigener Tasche.

Nach seiner Rückkehr nach Guinea im Januar 2022 nimmt er Kontakt mit unserem Partner in Conakry auf, um sein Projekt zu starten. Dank seiner persönlichen Investition findet Amadou ein Lokal, für das er sechs Monatsmieten im Voraus bezahlt. Er investiert in Regale, Farbe, elektrische Leitungen und einen Kühlschrank. Das Geld aus dem Programm hilft ihm dann, den Kauf eines Tisches und der Waren zu finanzieren, die im Kühlschrank und in den Regalen ihren Platz finden werden. Nach den ersten sechs Monaten der Miete findet er ein neues, besser gelegenes Lokal und zieht mit seinem Geschäft um.

Doch Amadou hat einen Traum: Er möchte Schiffskonsignatar werden. Er überlässt den Lebensmittelladen in Conakry seiner Schwester, findet eine Stelle bei ILS Services (Schiffskonsignation) und absolviert eine Ausbildung, die ihm ermöglicht, seinen Traum zu verwirklichen. Nach einer Reihe von Erfolgen und guten Nachrichten heiratete Amadou 2023 und lud uns zur Zeremonie ein!

*Fiktiver Vorname

DIE KITA IN KUTAISSI, GEORGIEN

Mariam stammt aus Georgien und stellt 2019 in der Schweiz einen Asylantrag. Als sie in ihrem Land jünger war, hatte sie ein Studium zur Lehrerin begonnen, das sie jedoch abbrechen musste. Anschließend arbeitete sie 20 Jahre lang als Nachhilfelehrerin.

Kurz nach ihrer Ankunft in der Schweiz wurde sie Mitarbeiterin in der Kinderkrippe des Asylzentrums, in dem sie untergebracht war.Sie lernte diesen Beruf über vier Jahre lang, was es ihr ermöglichte, weiterhin mit Kindern zu arbeiten, eine Tätigkeit, die sie liebte. Als ihr Asylantrag abgelehnt wurde und ihr klar wurde, dass sie die Schweiz verlassen musste, nahm sie mit dem Programm „Reintegration im Herkunftsland“ Kontakt auf und hatte ein Projekt im Sinn: Sie hatte festgestellt, dass es in Kutaissi, Georgien, nur wenige Kinderbetreuungsmöglichkeiten gab und die Eltern lange Strecken zurücklegen mussten, um ihre Kinder abzugeben.Sie beschloss daher, ihre in der Schweiz gesammelten Erfahrungen zu nutzen, um dort einen Kindergarten zu eröffnen.

Im Jahr 2023 reist sie erneut nach Georgien. Dank der finanziellen Unterstützung des Programms renoviert sie eine Wohnung und richtet sie mit speziellen Perikulturmaterialien ein. Seit dem Frühjahr 2024 betreut sie von Montag bis Freitag Kinder zwischen 2 und 6 Jahren.

KHIARA, ILLEGAL IN DER SCHWEIZ, KRANKENSCHWESTER IN CHILE
FLORA* BRINGT FARBE IN IHRE VERANSTALTUNGEN IN TIRANA
DER SCHAFZÜCHTER AUS KVEMO ALVANI, GEORGIEN

Herr G. und seine Frau haben zwei kleine Kinder. Sie waren aus gesundheitlichen Gründen aus Georgien ausgewandert (der Ehemann konnte sich in der Schweiz operieren lassen). Heute hält er unweit der Grenze zu Aserbaidschan eine Schafherde. Er stellt Käse her, verkauft Lämmer und reinvestiert einen Teil seiner Gewinne, um seine Herde zu vergrössern. Als das Projekt im Jahr 2012 gestartet wurde, erhielt er rund 80 Schafe, Ende 2018 waren es 150.

DIE STUDENTIN AUS SANTA CRUZ, BOLIVIEN

Frau S. stammt aus Bolivien und kam 2007 in die Schweiz, wo sie ohne Papiere während mehr als zehn Jahren blieb. Ohne Perspektive in der Schweiz, entschied sie sich schliesslich, zu ihrem Vater nach Santa Cruz zurückzukehren und wünschte sich eine vierjährige Universitätsausbildung im Rechnungswesen. Nach Abschluss ihrer Ausbildung im 2021 wird sie in der Lage sein, eine feste und gut bezahlte Arbeit zu finden.

EINE KLEINE BAR IN KAMERUN

Frau R. kam 1993 in die Schweiz und lebte hier 27 Jahre lang. Nachdem sie ihre Aufenthaltsbewilligung verloren hatte, musste sie die Schweiz verlassen und kehrte als 47-Jährige zurück zu ihrer Mutter und ihrer Schwester nach Yaoundé in Kamerun. Sie hat eine Bar eröffnet, die sehr gut läuft, und sie kann dort auch Familienangehörige beschäftigen, was diesen ein regelmässiges Einkommen und ein würdiges Leben ermöglicht.

Message de Mme R.
Le programme réintégration m’a aidé en me donnant la chance d’ouvrir un Bar-Restaurant qui marche bien et me permet de survivre. Je suis fière et reconnaissante à la Croix Rouge et au SSI Suisse car, sans ces 2 organisations, je ne sais pas ce que je serais devenue. Le plus beau souvenir dans la réalisation de mon projet a été de suivre les travaux pas à pas et d’être accompagné par des personnes formidables. Je reste optimiste pour l’avenir car mon Bar marche très bien. Je remercie de tout mon cœur, M. Dalle Biack, de m’avoir guidée pour ce projet ici au Cameroun et Michelle, mon ange, car sans toi et ton soutien moral je ne sais pas si j’aurais pu le mener à bout car il y a eu des moments très difficiles pendant la réalisation, mais grâce à ton soutien et à tes conseils, j’ai pu le réaliser !

DIE BÄCKERIN AUS SMEDEREVO, SERBIEN

Frau M. ist 53 Jahre alt und hat drei Kinder im Alter von 10, 29 und 32 Jahren. Ihr Mann und ihr Sohn hatten einen schweren Autounfall. Der Ehemann überlebte nicht, der Sohn wurde schwer verletzt. Die medizinischen Kosten brachten sie in grosse Schwierigkeiten, weshalb sie in die Schweiz kam. Ein Jahr nach ihrer Einreise kehrte sie nach Serbien zurück. Mit Hilfe ihres Sohnes eröffnete sie eine Bäckerei (beide haben eine Ausbildung in diesem Bereich). Ihre Bäckerei funktioniert gut und sie plant die Eröffnung einer zweiten.

DIE SCHNEIDERIN AUS GAMBIA

Frau K. S. ist 46 Jahre alt. Materielle Not trieb sie dazu, in die Schweiz zu kommen und ihre drei Kinder in Gambia zurückzulassen. Ein Jahr lang lebte sie als Asylsuchende in Ramsen im Kanton Schaffhausen, bis eine Beraterin sie auf die Möglichkeit aufmerksam machte, im Falle ihrer Rückkehr Hilfe zu erhalten. Sie reichte ein Projekt für ein Nähatelier ein. Man hielt es für machbar und stellte ihr ein Startkapital von CHF 5000 zur Verfügung. Frau K. S. investierte es unter anderem in den Kauf von Nähmaschinen. Heute kann die Schneiderin ihre eigene Kollektion präsentieren. Elf Jahre nachdem ihr Projekt ins Leben gerufen wurde, stehen wir immer noch in Kontakt mit ihr, und ihre Schneiderei läuft gut.

DIE BÄUERIN IN UGANDA

Frau B. kam im Alter von 46 Jahren nach Genf. Sie unternahm mehrere Schritte, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Daraufhin war sie gezwungen, nach Uganda, ihrem Herkunftsland, zurückzukehren.

Da sie keine staatliche Rückkehrhilfe erhalten konnte, beantragte sie im Rahmen des Programms „Reintegration im Herkunftsland“ die Eröffnung eines Verwaltungsbüros, das Schreib-, Druck-, Kopier- und Scandienstleistungen für Privatpersonen und Fachleute anbietet. Nach ihrer Rückkehr führte sie eine Marktstudie durch und entschied sich schließlich dafür, einen kleinen Betrieb mit Kühen für den Milch- und Fleischhandel zu gründen.

Seit ihrer Rückkehr hält sie uns regelmäßig über den Stand ihres Projekts auf dem Laufenden und schickte uns dieses Video von einem Kälbchen, das Anfang 2021 geboren wurde.

DER GESCHÄFTSLEITER IN OKADA, NIGERIA

Frau J. lebte zunächst einige Jahre in Italien und zog dann 2014 in die Schweiz. Während ihres Aufenthalts wurde sie leider in einen schweren Fahrradunfall verwickelt, der in der Schweiz operiert werden musste und starke Schmerzen verursachte. Ohne eine gültige Aufenthaltsgenehmigung wurde sie inhaftiert. Früher hat sie ihrer Familie in Nigeria geholfen, wann immer sie konnte, aber seit ihrer Inhaftierung hat sie den Kontakt zu ihrer Familie verloren. Während ihrer Haftzeit absolvierte sie eine Ausbildung zur Näherin und plante ursprünglich, ein Nähgeschäft zu eröffnen.  Nach ihrer Rückkehr nach Nigeria musste sie zunächst 14 Tage in Quarantäne verbringen, bevor sie nach Okada im Edo zog, wo ihre Schwester lebt. Sie hatte gesundheitliche Probleme, ihr operiertes Bein entzündete sich und sie musste umfassend medizinisch behandelt werden. Mit Hilfe unserer Partnerin Margaret war sie jedoch in der Lage, ihren Geschäftsplan zu erstellen und mit der Umsetzung ihres Projekts zu beginnen, das sich zur Führung eines Bekleidungsgeschäfts in der Stadt Okada entwickelte. Sie mietete einen schönen Standort für ihr Geschäft in einer halb-ländlichen Gegend in der Nähe einer privaten Universität. Auch ihre Schwester hilft mit. Als Unterkunft hat sie ein Zimmer in einer Herberge in der Nähe und in einer sicheren Gegend gefunden, so dass sie ohne Probleme bis spät in ihr Geschäft gehen kann. Sie ist sehr zufrieden mit ihrem Projekt.

DIE BÄCKERIN VON BITUMI, GEORGIEN

Frau B. wurde 1981 geboren und ist Mutter von drei Kindern im Alter von 13, 18 und 19 Jahren. Nach dem Tod ihres Mannes in Georgien hatte sie schwere familiäre Probleme und beschloss, mit ihren Kindern ihr Glück in der Schweiz zu versuchen. Nachdem ihr Asylantrag abgelehnt worden war, wurde sie mit ihren Kindern nach Georgien zurückgeschickt. Da für die Einreise aus Georgien in die Schweiz kein Visum erforderlich ist, konnte das Staatssekretariat für Migration (SEM) ihnen keine Unterstützung gewähren. Frau B. hatte 15 Jahre Erfahrung im Bäckereigeschäft und wollte in der Stadt Batumi eine Bäckerei mit einem Holzofen eröffnen, der für 21 Brote pro Ladung ausgelegt war. Nach der Vorbereitung der Räumlichkeiten und der Anschaffung der erforderlichen Ausrüstung konnte sie ihr Projekt im März 2021 verwirklichen.

DER FAHRER IN GEORGIEN

Herr B. kam im März 2021 mit seiner Frau aus Georgien in die Schweiz. Da Frau B. eine Hochrisikoschwangerschaft hatte, musste sie sehr teure Medikamente kaufen, was das Paar in eine prekäre Lage brachte. Daraufhin beantragten sie in der Schweiz Asyl, das ihnen verweigert wurde, und kehrten daher in Zusammenarbeit mit dem Genfer Roten Kreuz nach Georgien zurück. In der Zwischenzeit hatte Frau in Genf Zwillinge geboren. Der ISS prüfte den Antrag der Familie auf Rückkehrhilfe. Da Herr B. sehr gut Englisch sprach, war die Kommunikation einfach. Er plante, einen kleinen Lebensmittelladen zu eröffnen, und wir stimmten zu, ihn zu unterstützen, um der Familie eine Zukunftsperspektive zu geben. Nach seiner Rückkehr beschloss Herr B., sein Projekt zu ändern und wollte ein Projekt im Tourismusbereich gründen. Unser lokaler Partner bestätigte diese neue Idee. Mit der gewährten Unterstützung und über den lokalen Partner SSI kaufte er ein grosses Auto, mit dem er Touristen in seiner Region befördern kann. Der Tourismus in Georgien wächst nämlich und es ist von Vorteil, dass er fließend Englisch spricht. Das Geschäft läuft langsam an und er berichtet uns regelmäßig über Neuigkeiten.