Die meisten Menschen, die ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz leben, sind gesetzlich verpflichtet, die Schweiz zu verlassen Dazu gehören beispielsweise abgelehnte Asylbewerber und Sans-Papiers. Sie haben hier keine Perspektive und befürchten, dass sie nach ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland wieder in dieselbe verzweifelte Lage geraten, die sie zur Migration getrieben hat. Wer die Kriterien erfüllt, die das Staatssekretariat für Migration (SEM) aufgrund des Asylgesetzes festgelegt hat, erhält eine Rückkehrhilfe. Eine grosse Zahl von verletzlichen Migranten bekommt aber nichts. Hier setzt der Verein Reintegration im Herkunftsland mit seiner langjährigen Erfahrung an. In Zusammenarbeit mit dem Internationalen Sozialdienst (SSI) ermöglicht er Menschen, die zurückkehren möchten, ihre Zukunft selbst in die Hand zu nehmen.
Wir beraten diese Menschen vor ihrer Abreise bei der Suche nach beruflichen Perspektiven und Ausbildungsmöglichkeiten, begleiten und coachen sie nach ihrer Rückkehr vor Ort und stellen einen angemessenen finanziellen Beitrag für das Projekt bereit.