Ob es sich um eine kantonale Stelle für Rückkehrberatung, eine Anlaufstelle für Sans-Papiers oder eine Justizvollzugsanstalt handelt, unsere Partner in der ganzen Schweiz melden schutzbedürftige Migrantinnen und Migranten, für die unser Programm bestimmt ist:
• abgelehnte Asylbewerber, die vom SEM keine Hilfe erhalten können;
• Asylsuchende, die sich entscheiden, in ihr Herkunftsland zurückzukehren und nicht in das erste europäische Land, in dem sie sich registriert haben (Dublin-Verfahren);
• Menschen ohne Rechtsstatus in der Schweiz (Sans-Papiers);
• Menschen im Strafvollzug oder in Adminstrativhaft, die nach dem Ende ihrer Haft in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen;
• jede Person, der das Aufenthaltsrecht gemäss Ausländergesetz verweigert worden ist;
• Inhaber einer B- oder C-Bewilligung, die sich in einer prekären Situation befinden und beschliessen, in ihr Heimatland zurückzukehren.