UNSER PARTNERNETZWERK IN DER SCHWEIZ

Ob es sich um eine kantonale Stelle für Rückkehrberatung, eine Anlaufstelle für Sans-Papiers oder eine Justizvollzugsanstalt handelt, unsere Partner in der ganzen Schweiz melden schutzbedürftige Migrantinnen und Migranten, für die unser Programm bestimmt ist:
• abgelehnte Asylbewerber, die vom SEM keine Hilfe erhalten können;
• Asylsuchende, die sich entscheiden, in ihr Herkunftsland zurückzukehren und nicht in das erste europäische Land, in dem sie sich registriert haben (Dublin-Verfahren);
• Menschen ohne Rechtsstatus in der Schweiz (Sans-Papiers);
• Menschen im Strafvollzug oder in Adminstrativhaft, die nach dem Ende ihrer Haft in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen;
• jede Person, der das Aufenthaltsrecht gemäss Ausländergesetz verweigert worden ist;
• Inhaber einer B- oder C-Bewilligung, die sich in einer prekären Situation befinden und beschliessen, in ihr Heimatland zurückzukehren.

EINREICHEN DES ANTRAGS

Rückkehrkandidaten bereiten mit Hilfe des Partners in der Schweiz einen Projektantrag vor und reichen diesen beim SSI ein. Dieser führt eine erste Evaluation des Projekts durch, um abzuklären, ob das Projekt den Fähigkeiten der Migrantin/des Migranten entspricht.

MACHBARKEITSSTUDIE

Der lokale Partner im betreffenden Land wird um eine Machbarkeitsprüfung angefragt, um zu beurteilen, ob das Projekt dem lokalen wirtschaftlichen Kontext entspricht, und um nötigenfalls Änderungen vorzuschlagen. Wenn das Projekt angenommen wird, erhält der Begünstigte eine Bescheinigung mit Angabe des gewährten Betrags und die Kontaktdaten des Partners im Rückkehrland.

RÜCKKEHR INS HEIMATLAND

Das Staatssekretariat für Migration bereitet die Rückreise des Begünstigten vor und finanziert sie.

LANCIERUNG DES PROJEKTES

Zurück in seinem Land nimmt der Begünstigte Kontakt mit dem lokalen Partner auf. Gemeinsam legen sie das endgültige Budget des Projektes fest, welches dem SSI zur Bewilligung vorgelegt wird. Die Gelder werden dann an den Partner überwiesen, der das Projekt mit dem Begünstigten durchführt und die richtige Verwendung der Mittel sicherstellt. Der Begünstigte des Projekts erhält kein Geld.

KONTROLLE DES PROJEKTES

Der Partner schickt alle Quittungen für getätigte Käufe und Fotos vom realisierten Projekt an den SSI.

PROJEKTBESUCH UND MONITORING

Ein Jahr nach der Projektlancierung besucht der lokale Partner den Begünstigten, um die Situation des Projekts und den Grad der Reintegration des Begünstigten zu beurteilen. Auch die SSI-Programmbeauftragte bereist regelmässig die Rückkehrländer, um die realisierten Projekte zu besuchen, den lokalen Kontext besser zu verstehen und von bewährten Praktiken zu lernen.